Der Begriff Nennbetrag wird im Zusammenhang mit einem Kredit gebraucht. Dabei bezeichnet er
den gesamten Kreditbetrag, der sich wiederum aus dem Nettokreditbetrag sowie den anfallenden
Einmalkosten zusammen setzt. Das heißt, der Nennbetrag stellt nicht nur den tatsächlich
benötigten Kreditbedarf dar, sondern auch die einmalig anfallenden Kosten bei Aufnahme eines
Kredits, wie etwa die Bereitstellungsgebühr oder die Abschlussprovisionen. Dieser gesamte
Nennbetrag des Kredits muss mit den monatlichen Raten vom Darlehensnehmer auch an den
Darlehensgeber zurückgezahlt werden, sodass man nicht ausschließlich vom Nettokreditbetrag
ausgehen kann, was auch bei einem Vergleich und der Kalkulation vor Aufnahme des Kredits
berücksichtigt werden muss.
Der Nennbetrag ist der vereinfachte Begriff für den sogenannten Nominalbetrag. Im
Zusammenhang mit Krediten unterscheidet sich dieser in der Höhe oftmals insofern vom
eigentlichen Auszahlungsbetrag, das er etwas höher liegt, da im Nominalbetrag oft auch
Gebühren und Provisionen enthalten sind, die vom Schuldner getragen werden müssen und
welche von der endgültigen Auszahlungssumme schon vor der Auszahlung durch die Bank
abgezogen werden können.
Besonders im Zusammenhang mit der Baufinanzierung kann man dieses Phänomen sehr oft
beobachten, da dabei sehr viele Gebühren und Provisionen intern der Bank anfallen können, aber
auch in andere Kontexten kann es sein, dass der Nennbetrag höher ist als der Auszahlungsbetrag
bei einem Kredit oder einem Darlehen.
Der Nennbetrag ist die Summe aus Nettokreditbetrag, Bearbeitungsgebühr und den Kosten für
eine mögliche Restschuldversicherung. Zusammen mit den noch offenen Zinsen erhält man die
Gesamtbelastung.
Inhalt
Nennbetrag und Zins
Der Nennbetrag, auch Nennwert, gleichbedeutend mit Nominalbetrag, ist eine wichtige Größe für
jeden Kreditnehmer. Dieser Betrag bezeichnet nicht die Kreditsumme plus aller Nebenkosten,
sondern es ist auch der Wert, den ausschlaggebend für die Berechnung der Zinsen ist. Die Zinsen
für einen Kredit werden nicht nur auf die reine Kreditsumme, sondern auf den Nennbetrag
erhoben. Damit gehen in die Zinsberechnung auch solche Posten ein, die der Kreditnehmer
bezahlt hat. Die Kreditkosten wurden werden vor der Auszahlung von der Kreditsumme
einbehalten. Bei Immobilienkrediten wird nicht der Auszahlungsbetrag, sondern der Nominalbetrag
als Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Um so wichtiger ist es, dass sich Kreditnehmer
bereits vor der Antragstellung genau über Bearbeitungsgebühren und andere Kosten für ein
Darlehen informieren.
Unzulässige Bearbeitungsgebühren und Rückforderungen
Seit dem Jahr 2014 gelten Kreditbearbeitungsgebühren als unzulässig. Zurückzuführen ist dies
auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof im selben Jahr.
Trotzdem gibt es Banken, die nach 2014 dennoch Bearbeitungsgebühren berechnen. Dies ist in
vielen Fällen nicht rechtens. Verbraucher können sich wehren, indem sie die Gebühren
zurückfordern. Zusätzlich müssen Banken ihnen Zinsen auf die Bearbeitungsgebühren bezahlen.
Seit dem 1. 7. 2016 konnten Kreditnehmer von Verbraucherkrediten diese unzulässigen Gebühren
zurückfordern. Die Frist von drei Jahren endete am 30. 6. 2019. Festgelegt wurde:
- Rückforderung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite innerhalb einer Frist von
drei Jahren nach Ablauf des ersten Jahres, in dem der Kreditvertrag unterzeichnet wurde. - Auf die rückgeforderten Gebühren können generell 4,12 % Zinsen erhoben werden.
- Die Rückforderung der Gebühren muss schriftlich vom Kreditnehmer erhoben werden.
Eine Rückforderung ist auch dann zulässig, wenn ein Kreditvertrag noch Klauseln zu unzulässigen
Bearbeitungsgebühren enthält. Das kann der Fall sein, wenn eine Bank alte Vertragsformulare
verwendet.
Zu den Gebühren, deren Erhebung die Banken nicht mehr vornehmen dürfen, zählen:
- Gebühren für die Bonitätsprüfung
- Gebühren für Beratungsgespräche zum Kredit
- Gebühren für ein angepasstes Angebot für den Verbraucherkredit
- Gebühren für die Datenerhebung
- Besondere Kontoführungsgebühren in Zusammenhang mit dem Darlehen
- Gebühr bei der Inanspruchnahme vom Bauspardarlehen in Höhe von 2 %
- Extra Gebühren für das Pfändungsschutzkonto
- Kosten für die Wertermittlung einer Immobilie zur Berechnung des Darlehns
Noch keine richterliche Entscheidung gibt es zur Kontoführung der Bausparverträge.
Grundsätzlich ging die Rechtsprechung davon aus, dass die genannten Gebühren für Leistungen
erhoben werden, die unabdingbar zur Abwicklung der Bankgeschäfte erforderlich. Die Bank ist
sogar gesetzlich verpflichtet zur Überprüfung der Person Daten zu erheben, ebenso ist sie
verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit der Kunden zu prüfen und die Kunden zu beraten. Die
notwendige formale Bearbeitung für die Abwicklung für einen Kredit ist im Interesse der Bank
notwendig. Folglich dürfen diese Leistungen nicht den Kunden in Rechnung gestellt werden. Auch
die Schätzung zur Wertermittlung in Zusammenhang mit dem Immobiliendarlehn ist ein
Erfordernis für eine ordnungsgemäße Kreditabwicklung durch die Bank und dient ihrer eigenen
Sicherheit.
Zulässige Gebühren bei Krediten und Immobiliendarlehen
Statt der allgemeinen Formulierung von pauschalen Bearbeitungsgebühren für einen Kredit,
müssen berechtigte Gebühren begründet und einzeln benannt werden. Zulässig sind Gebühren
für Sonderleistungen, die in Zusammenhang mit dem Kredit anfallen.
Zulässige Gebühren sind:
- Die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn ein
Kreditnehmer den Kreditvertrag ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auflöst
und den Kredit tilgt. Begründung: Der Verlust von Zinsen, die bei vertraglicher Laufzeit noch
anfallen würden. Bei einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten, dürfen nur 0,5 % als
Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden, sonst maximal 1 %. - Kündigung des Kredits seitens der Bank wegen Zahlungsverzug. Lt. BGH-Urteil 19. 1. 2016
dürfen 2,5 % Verzugszinsen erhoben werden. - Nichtabnahmeentschädigung, wenn das Darlehen vom Kunden nach Vertragsschluss nicht
abgenommen wird. Die Berechnung entspricht der für die Vorfälligkeitsentschädigung. - Abschlussgebühr für Bausparverträge
- Mahnkosten
- Disagio – dabei handelt es sich faktisch um vorweggenommene Zinsen.
Kreditverträge genau prüfen
Kunden sollten einen Kreditvertrag genau auf unzulässige Gebühren prüfen. Wird ein Vertrag, der
unzulässige Gebühren hält unterzeichnet, kann der Kunde dennoch eine schriftliche
Rückforderung für bereits geleistete Gebührenzahlungen schriftlich einreichen. Gerade bei den
sehr langfristigen Baufinanzierungen, bei denen es um Darlehen über hohe Summen geht, sollten
Kunden die Verträge genau prüfen. Bei der Prüfung von Finanzierungen geht es nicht nur um die
Gebühren, sondern auch um die wichtigen Konditionen. Dabei spielen zum Beispiel Konditionen
für kostenlose Sonderzahlungen eine wichtige Rolle. Solche zusätzlichen Rückzahlungen
verkürzen die lange Laufzeit der Darlehen und verschaffen dem Kunden somit einen wichtigen
Vorteil. Nicht jeder Kunde verfügt über Kenntnisse darüber, was bestimmte Formulierungen in der
Praxis für ihn für Folgen haben können. Der Vertrag kann vor der Unterzeichnung einem neutralen
Berater vorgelegt werden. In der Regel wurde bereits für die Vorbereitung des Kaufs einer
Immobilie ein Notar beauftragt. Dort kann auch der Vertrag für das Darlehn noch einmal überprüft
werden. Die für diese Leistung anfallenden Kosten sind geringfügig im Vergleich zu einem
nachteiligen Darlehnsvertrag und nimmt auch nicht viel Zeit in Anspruch.