Wer einen Kredit beantragen möchte, braucht dafür in der Regel ausreichende Sicherheiten, um eine den Kredit auch bewilligt zu bekommen. Logischerweise leiht die Bank nur demjenigen Geld, bei dem sie sicher sein kann, dass sie das verliehene Geld samt Zinsen auch wieder zurückbezahlt bekommt. Am einfachen kann man Sicherheiten geben, wenn man finanzielle Rücklagen hat. Ein Bürge fällt ebenso unter die Sicherheiten, wenn dieser liquide ist. Auch Sparbücher, Rentenfonds und Aktienfonds, Kapitallebensversicherungen, Anleihen, Immobilienwerte usw. werden von den Banken als Sicherheiten für die Vergabe von Darlehen akzeptiert. Ist so etwas vorhanden, ist die Bewilligung meistens reine Formsache.
Die Sicherheiten bezeichnen bei einem Kredit alle Gegenstände oder Geldmittel, die zur Absicherung eines Kredites genutzt werden können. Bei den Sicherheiten handelt es sich also um einen Materiellen Gegenwert, der in Relation zur Kreditsumme etwa den gleichen Geldwert aufweist. Diese Sicherheiten können bei einem Ausfall der Zahlung dann zur Befriedung des Gläubigers herangezogen werden, sodass es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu einer Pfändung oder Zwangsversteigerung kommt.
Inhalt
Was kann als Sicherheit gestellt werden
Sicherheiten werden von vielen Menschen mit Immobilien oder Wertsachen gleichgesetzt. Doch rechtlich gesehen gibt es keine genauen Regelungen, um was es sich bei einer Sicherheit für ein Darlehen handeln kann. Im Prinzip entscheidet allein der Kreditgeber darüber, welche Mittel er in diesem Zusammenhang akzeptiert. Daher ist die Bandbreite an Möglichkeiten recht weit gesteckt, sodass der Kunde hier auch einen gewissen Spielraum besitzt.
Immobilien
Immobilien kommen vor allem für größere Kredite zur Anwendung. Hier wird eine Grundschuld oder eine Hypothek auf das jeweilige Gebäude in das Grundbuch eingetragen. Dieses Grundpfandrecht sichert der Bank einen permanenten Zugriff auf das Objekte, sodass bei Nichtzahlung der anfallenden Raten, eine Zwangsversteigerung in die Wege geleitet werden kann. Das Gebäude wird dann zum aktuellen Verkehrswert angeboten, wobei dieser auch niedriger ausfallen kann, als die Restbetrag, der noch zu tilgen ist. Auf der anderen Seite kann auch eine höhere Summe eruiert werden, wobei der Überschuss an den Kreditnehmer auszuzahlen ist.
Fahrzeuge
Fahrzeuge stellen in zwei Aspekten eine Sicherheit für einen Kredit dar. Bei einer Fahrzeugfinanzierung werden diese von Seiten der kreditgebenden Bank ohnehin als materieller Gegenwert genutzt. Sollte der Kunde seine Raten nicht zahlen, kann das Fahrzeug also Sichergestellt und bis zur Begleichung der ausstehenden Summen beim ursprünglichen Händler aufbewahrt werden. Sollte eine Zahlung gar nicht mehr möglich sein, wird das Fahrzeug zum aktuellen Restwert weiterveräußert. Hier gilt dann das gleiche Prinzip, wie bei einer Immobilie.
Fahrzeuge können allerdings auch als Sicherheiten für andere Kredite eingesetzt werden. Dies kann dann geschehen, wenn der Wagen einen entsprechenden Restwert aufweist und bereits vollständig bezahlt ist. Als Sicherheit wird der Fahrzeugbrief bei der jeweiligen Bank hinterlegt, sodass diese ein Pfandrecht auf das Gefährt erwirbt. Bei Nichtzahlung gelten dann die gleichen Regeln wie bei einer Autofinanzierung, allerdings findet meist sofort der Weiterverkauf statt.
Kunstgegenstände
Auch Kunstwerke können entsprechend als Sicherheiten genutzt werden. Diese müssen ebenfalls dem Gegenwert der Kreditsumme entsprechen, aber es müssen mindestens 30 Prozent gedeckt werden. In jedem Fall sollte eine Schätzurkunde vorhanden sein, die den Wert der Kunstobjekte eindeutig ausgibt. Diese Schätzurkunde ist dann bei der Bank als Garant für das Vorhandensein der Objekte zu hinterlegen.
Schmuck und Wertsachen
Bei Schmuck und anderen Wertgegenständen zählt in der Regel nicht der ideelle Wert, sonder vielmehr nur der Materialwert. Wenn also eine Goldmünze als Sicherheit genutzt wird, deren Sammlerwert 5.000 Euro beträgt, kann dieser Betrag nicht als Sicherungswert eingesetzt werden. Vielmehr muss auf den Preis für eine Feinunze Gold geachtet werden. Sollte dieser ergeben, dass der reine Materialwert nur 3.000 Euro beträgt, kann ein Kredit auch nur bis zu dieser Höhe durch das Objekt besichert werden. Die entsprechenden Einschätzungen werden von der Bank vorgenommen.
Weitere Optionen
neben den bereits genannten Sicherheiten können auch noch Aktiendepots, Anleihen, Sparkonten oder sogar Einrichtungsgegenstände verpfändet werden. Im Prinzip gilt, dass alles was einen entsprechenden Gegenwert erbringen könnte, auch als Sicherheit eingesetzt werden kann, sofern von Seiten der Bank keine Einwände dazu bestehen. Es gilt zu beachten, dass im privaten Bereich sogar Arbeitsleistungen als Sicherheiten anerkannt werden können, wenn dies vom Kreditgeber gestattet wird. Derartige Vereinbarungen müssen aber in jedem Fall schriftlich niedergelegt werden.
Realistischer Gegenwert
Zwar gibt es kaum Beschränkungen, welche Arten Sicherheiten genutzt werden können, allerdings muss der Geldwert dem Gegenwert des Kredites entsprechen. Dabei kann dieser auch unterhalb der eigentlichen Kreditsumme liegen, nur signifikant übersteigen darf dieser den Kreditbetrag in keinem Fall.
Als Beispiel kann folgendes Szenario gewählt werden:
Eine Person nimmt einen Kredit von 10.000 Euro auf. Als Sicherheit wird eine Immobilie mit einem Wert von 80.000 Euro eingesetzt. Bei Annahme der Sicherheit würde sich die jeweilige Bank strafbar machen, denn hier besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen der Kreditsumme und dem Wert der Sicherheit. Zudem würde dem Kunden ein erheblicher Nachteil entstehen, wenn es im Rahmen von Zahlungsunfähigkeit zu einer Zwangsversteigerung kommen würde. Er würde die Immobilie verlieren, aber dennoch einen Großteil der Summe wieder ausgezahlt bekommen, wobei aber der bestehende und eventuell lastenfreie Wohnraum verloren wäre.
Derartige Übersicherungen sind nach deutschem Recht nicht zulässig. Sollte die Allerdings ein Kredit von 50.000 Euro im Raum stehen, wobei der Wert der Immobilie 80.000 Euro beträgt, kann dieses Geschäft problemlos durchgeführt werden. Die Grundregel lautet, dass in keinem Fall eine Übersicherung von mehr als 60 Prozent der Gesamtkreditsumme im Raum stehen darf.
Zulässige Übersicherungen
Allerdings gibt es auch in diesem Bereich wiederum Ausnahmen, die unbedingt beachtet werden müssen. So gibt es auch zulässige Übersicherungen, die aber nur beim Vorhandensein entsprechender Voraussetzungen erlaubt sind.
Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn zuerst eine bestimmte Kreditsumme aufgenommen wird, aber gleich zu Beginn des Vertrages vereinbart wird, dass ein Folgekredit erforderlich sein könnte. Im praktischen Beispiel stellt sich dies so dar:
Eine Person plant eine geschäftliche Investition im Rahmen des Umstandes, dass er sich selbstständig machen möchte. Er nimmt zuerst einen Kredit von 50.000 Euro auf und setzt für diesen eine Immobilie im Wert von 140.000 Euro ein. Hier würde sich eine klare Überbesicherung ergeben, die so nicht zulässig wäre. Wird allerdings festgehalten, dass eventuell eine Nachfinanzierung von weiteren 50.000 Euro erforderlich sein könnte, kann die Bank die Sicherheit annehmen und dem Kunden den entsprechenden Betrag schon im Voraus gewähren. In diesem Fall erstreckt sich die Sicherheit auf den potenziellen Gesamtkredit, der hier im Raum steht.
Kein Ersatz für Bonität
Sicherheiten können die Vergabe eines Kredites deutlich einfacher gestalten. Allerdings – dies ist ein weitverbreiteter Trugschluss – stellen sie keinen Ersatz für eine ausreichende Bonität dar. Wer über kein Einkommen verfügt und zudem noch andere Schuldposten besitzt, kann trotz der Tatsache, dass er über eine Immobilie im Wert von 120.000 Euro verfügt, keinen Kredit von 80.000 Euro aufnehmen. Hier wäre die Rückzahlung schon von Anfang an in Gefahr, sodass auch die Sicherheiten nichts daran ändern, dass das Darlehen abgelehnt wird. Banken rechnen in einem solchen Fall auch den Aufwand für eine im Raum stehende Zwangsversteigerung mit ein, sodass sich dies in keinem Fall lohnen würde.
Sicherheiten beim Kredit
Vor der Bewilligung eines Kredites verlangen die Banken von dem Antragsteller einige Angaben über die vorhandenen Sicherheiten.
Damit das Kreditinstitut die beantragte Kreditsumme bewilligt, müssen in der Regel zwei Vorgaben erfüllt werden:
- ein regelmäßiges Einkommen
- eine gewisse Zuverlässigkeit des Kreditnehmers
Jedes Kreditinstitut verlangt von dem Kreditnehmer zuerst einen Identitätsnachweis, zum Beispiel den Personalausweis oder den Reisepass. Personen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, müssen in der Regel zusätzlich eine gültige Arbeitserlaubnis und eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis nachweisen.
Bei kleineren Kreditsummen verlangen Banken in den meisten Fällen die letzten 2 oder 3 Gehaltsabrechnungen, mit denen die Bank überprüft, ob der Darlehensnehmer in der Lage ist, die monatlichen Raten fristgerecht zu tilgen. Um den Darlehensnehmer und die Bank zu schützen, verlangen diese zusätzlich eine Selbstauskunft, in der alle laufenden Ausgaben angegeben werden müssen, wie zum Beispiel die Höhe der monatlichen Miete, die Kosten für den Lebensunterhalt oder zusätzliche Zahlungen wie den Unterhalt für vorhandene Kinder.
Sollten bei der Berechnung die monatlichen Raten für das Darlehen das verfügbare Einkommen übersteigen, dann werden die Kreditinstitute die Bewilligung des Kredites ablehnen, oder zusätzliche Sicherheiten fordern.
Die SCHUFA-Auskunft
Für die Einholung von Informationen über die vorhandene Zahlungsmoral des Kunden, ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung zuständig, welche unter der Abkürzung SCHUFA bekannt ist. Der Antragsteller muss mit seiner Unterschrift der Bank erlauben, dass diese bei der SCHUFA weitere Auskünfte einholen darf.
Je nachdem welche Bonität der Antragsteller aufweist oder welche Kredithöhe gewünscht wird, verlangen einige Banken, weitere Sicherheiten.
Bei einigen Kreditinstituten ist es möglich, dass bei einer Autofinanzierung zur Absicherung des Darlehens der KFZ-Brief hinterlegt werden muss, den der Antragsteller zurück erhält, sobald der Kredit abgezahlt ist.
Ebenfalls ist es oft der Fall, dass bei einem Anschaffungsdarlehen ein zusätzlicher Bürge in Anspruch genommen werden muss, der bei der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für die Deckung der Darlehenssumme herangezogen werden kann. Einige Banken verlangen ebenfalls die Abtretung von Sozialleistungen oder Gehaltsansprüchen für die Absicherung des Kredites. Diese Absicherung beschränkt sich dabei jedoch nur auf die Höhe der Kreditsumme, plus einem 20%igen Aufschlag, für eventuell entstehende Rechtsverfolgungskosten sowie Kosten die durch den Zahlungsverzug entstehen.
Absicherung des Kredites
Zusätzlich kann die so genannte Restschuldversicherung abgeschlossen werden.
Diese Versicherung übernimmt die Zahlung der monatlichen Kreditraten, wenn der Kreditnehmer durch Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Tod oder Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist die Raten selber zu tragen. Die Restschuldversicherung ist dabei in den Gesamtkosten des Kredites mit enthalten, und muss nicht zusätzlich monatlich gezahlt werden.
Einige Banken verlangen als Sicherheit den Abschluss der Restschuldversicherung, während der Abschluss bei einigen Krediten freiwillig getätigt werden kann.
Nicht alle Versicherungen schließen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod in einem Paket ab.
Aus diesem Grund sollte der Kreditnehmer genau prüfen, welche Restschuldversicherung sinnvoll ist, und im Zweifelsfall eine Restschuldversicherung wählen, welche alle drei Risiken absichert.
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