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Was ist ein Wechselkredit?
Ein Wechselkredit ist ein kurzfristiger Kredit, der gewöhlich bei der Finanzierung von Warengeschäften eingesetzt wird.
Ein Verkäufer stellt hierbei einem Akzeptanten (Käufer) einen Wechsel mit Indossament (Wechselübertragung) aus und gewährt ihm somit einen Kredit. Der Wechsel ist gesetzlich durch die Wechselstrenge, Regelung zur fristgerechten Einlösung des Wechsels, abgesichert. Dadurch ist ein Wechselkredit sehr sicher und relativ günstig, auch weil er durch alle Beteiligten, Aussteller,Akzeptant und Indossant, abgesichert ist. Das Indossanment ist zwingend erforderlich, da es für den Ankauf des Wechselscheines von Banken benötigt wird, diese verkaufen den Schein wiederum an ihre Notenbanken.
Ein Wechsel war in den vergangen Jahrzehnten ein sehr beliebtes Zahlungsinstrument bei Geschäftsleuten. Aufgrund der sehr aufwendigen Handhabung hat jedoch dieses Zahlungsmittel stark an Bedeutung verloren. Dabei ist der Wechsel selbst eine Urkunde, die dann jedoch nur gültig ist, wenn die Vorschriften gemäß § 1 Wechselgesetz (WG) eingehalten werden. Ein solcher Wechsel wird vom Namen her auf die begünstigte Person ausgestellt. Somit kann eine Weitergabe nur dann erfolgen, wenn ein Eintrag des nächsten Begünstigten auf der Rückseite dieser Urkunde (das sog. Indossament) erfolgt. Mit dem Wechsel werden die Eigenschaften von einem Zahlungsmittel mit den Kriterien eines Kredits kombiniert. Ein Wechselkredit ist somit eine aufgeschobene Zahlung.
Dabei sind die gesetzlichen Bestandteilen gemäß den Vorschriften aus dem Wechselgesetz zu beachten. Dazu gehören die Angabe des Ausstellungsortes sowie das Ausstellungsdatum. Ebenso ist es erforderlich, dass der Begriff „Wechsel“ in der Sprache, in der das Dokument ausgestellt ist, vermerkt wird. Auch der Name des Wechselnehmers (also des Begünstigten) muss angegeben sein. Außerdem muss eine genaue Summe aufgeführt werden, die bezahlt werden muss.
Auch der Zahlungsort sowie der Name und die Unterschrift des Bezogenen müssen vorhanden sein. Zum Schluss muss noch das Datum der Fälligkeit aufgeführt werden.
Das Fälligkeitsdatum und das Ausstellungsdatum, welches sich in der Zukunft befindet, wird vom Begünstigten dem Bezogenen ein Wechselkredit eingeräumt. Der Bezogene muss in der Lage sein, am Fälligkeitstag die Summe zu erhalten.
Anwendung Wechselkredit in der heutigen Zeit
Zur Bezahlung von Lieferantenrechnungen werden heutzutage Wechsel kaum noch eingesetzt. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt im Auslandsgeschäft. Die Bearbeitung von Wechseln ist auch von Bankseite her sehr personalintensiv und deshalb hat er dort auch an Bedeutung verloren.
Die unterschiedlichsten Wechselarten
Hier gibt es unterschiedliche Ausführungen. Dabei ist das Akzept die am häufigsten angewandte Wechselform. Dabei trägt der Wechsel die Unterschrift des Bezogenen, den man auch als Akzept bezeichnet.
Eine weitere Form ist der Sichtwechsel. Dieser Wechsel wird, sobald er vorgelegt wird, fällig. Bei einem Tagwechsel handelt es sich um eine Version, die auf ein bestimmtes Datum, zu dem der Wechsel fällig wird, ausgestellt ist und muss dann auch an diesem Tag bezahlt werden.
Bei einem Nachsichtwechsel handelt es sich um eine Ausführung, welcher nach dessen Vorlage bei der Zahlstelle oder beim Schuldner nach der vereinbarten dort aufgeführten –Frist zur Auszahlung kommt. Ein Datowechsel wird nach dann fällig, wenn eines bestimmte Frist, die dort aufgeführt wird, abgelaufen ist, fällig.
Auch wird zwischen Handelswechsel und Finanzwechsel unterschieden. Ein Finanzwechsel dient zur Finanzierung eines Geldgeschäftes. Bei einem Handelswechsel liegt die Ausübung einer Dienstleistung oder die Lieferung einer Ware zugrunde.
Die Übertragung von einem Wechsel
Bei der Wechselübertragung stehen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Bei der einen Möglichkeit handelt es sich um die Übertragung durch ein Indossament (Unterschrift auf der Wechselrückseite). Hier müssen auf der Urkunde (in diesem Fall auf der Wechselrückseite wie bereits erwähnt) ein entsprechender Vermerk sowie die Unterschrift der weitergebenden Personen vorhanden sein. Durch das Indossament (also die Unterschrift der weitergebenden Person) wird der Inhaber dazu legitimiert, den Wechsel einzulösen. Das ist dann völlig losgelöst von der tatsächlichen Forderung. Die weitergebende Person (der Indossant) haftet für dessen Einlösung. Es ist aber auch möglich, dass dieser die Haftung eingrenzt oder ausschließt.
Eine zweite Möglichkeit, den Wechsel zu übertragen, ist die Abtretung (die sog. Zession). Dadurch entstehen jedoch auch Nachteile bei einem Wechselkredit. Bei der Zession haftet der Abtretende nur für die Person, an die der Wechsel auch abgetreten wurde. Die nachfolgenden Wechselinhaber erhalten keinen Einlösungsanspruch, auch wenn der Wechsel nicht zur Einlösung kommt.
Der Einsatz in der Praxis
Akzeptkredit
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form des Wechselkredites. Bei einem Akzeptkredit verpflichtet sich die betreffende Bank oder das Kreditinstitut die Akzeptanz eines Wechsels. Diese Form wird hauptsächlich im Außenhandel verwendet. Dabei können Exporteure sowie auch Importeure ihre eigene Hausbank veranlassen, für sie einen Kreditvertrag abzuschließen. Die Grundlage für diesen Kreditvertrag ist ein Akzeptkredit. Danach wird dann vom Importeur oder Exporteur ein Wechsel ausgestellt. Dieser Wechsel wird dann von der Hausbank oder dem Haus-Kreditinstitut unterschrieben. Die Bank oder das Kreditinstitut ist dann wechselrechtlich in der Pflicht, diesen Wechsel zu dem dort aufgeführten Fälligkeitstag einzulösen. Ein solcher Kredit wird jedoch von ihren Hausbanken oder Hauskreditinstituten nur bei sehr guter Bonität eingeräumt und somit dürfen über die Kreditwürdigkeit des Unternehmen keine Bedenken bestehen.
Der Diskontkredit
Als Diskontkredit wird der Ankauf verschiedener Wechsel durch eine bestimmte Bank oder ein bestimmtes Kreditinstitut bezeichnet. Ein solcher Diskontkredit wird durch Banken oder Kreditinstitute nur solchen Kunden und somit nur solchen Kreditnehmern gewährt, welche bereits mit der Bank oder dem Kreditinstitut einen Kreditvertrag abgeschlossen haben. Dieser Kreditvertrag beinhaltet ein maximales Kreditvolumen. Ein solcher Kredit kann dann mehrmals bis zur vereinbarten Höhe in Anspruch genommen werden.
Das muss ein Wechselkredit enthalten – kurz und knapp
In einem rechtswirksamen Wechselkredit müssen die folgenden Angaben auf jeden Fall enthalten sein:
- Name des Wechselnehmers oder Begünstigter
- Ausstellungsdatum
- Ausstellungsort
- Begriff Wechsel in jeweiliger Ausstellungssprache
- Zahlungsort
- Name und Unterschrift des Bezogenen
- Zahlungsanweisung über die Summe
- Fälligkeitsdatum
Grundsätzlich weichen das Ausstellungsdatum und das Fälligkeitsdatum bei einem Wechselkredit voneinander ab. Durch diesen Unterschied räumt der Begünstigte dem Bezogenen also einen Kredit ein. Allerdings wird die Auszahlung sehr streng gesehen. Die entsprechende Summe muss am Tag der Fälligkeit vorgewiesen werden. Sollte das nicht der Fall sein, dann wird ein Gericht eingeschaltet und eine Ahndung findet statt.
Wechselkredite und ihr Nutzen
Ursprünglich wurden Wechselkredite als Begleichung einer Lieferantenrechnung verwendet. Allerdings wird der Wechselkredit heute in dieser Form nicht mehr verwendet. Im Handelsbereich ist der Wechselkredit nicht mehr zu finden. Anders sieht es beim Auslandsgeschäft aus. Hier spielt der Wechselkredit als Handelskredit eine sehr große Rolle. Der Wechselkredit in dieser Form kann und wird in der maschinell beziehungsweise mit einem Computer verarbeitet. Aus dem Grund ist diese Art des Kredits für eine Bank mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, aber gerade Gewerbetreibende sind von den Vorteilen eines Wechselkredits durchaus überzeugt. Der Kaufmann kann seinem Lieferanten einen Wechselkredit ausstellen mit einem Zeitraum von 90 Tagen. Hat der Lieferant selber noch offene Rechnungen, dann kann er den Wechsel an die dritte Partei abtreten. Dazu muss nur eine kleine Anmerkung gemacht werden. So kann der Lieferant sicherstellen, dass seine offene Rechnung auf jeden Fall bezahlt. Der Wechselkredit ist somit eine perfekte Absicherung und garantiert die Zahlung zum Zahlungsziel.
Die Bedingungen für einen Wechselkredit
Im Grunde lässt sich der Wechselkredit mit einem Scheck vergleichen. Der Scheck wird bei der Bank eingereicht und im Gegenzug wird Bargeld ausgezahlt. So in der Art funktioniert auch der Wechselkredit, aber anders als bei einem Scheck fallen für den Wechselkredit spezielle Zinsen an, die unter dem Begriff Diskont bekannt sind. In der Regel muss der Wechselkredit innerhalb von drei Monaten ausgelöst werden, das bedeutet, die Zahlung muss innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen. Eine weitere Bedingung für einen Wechselkredit ist eine ausreichende Kreditwürdigkeit und auch die Liquidität muss stimmen. Der Wechselkredit ist schließlich ein Zahlungsaufschub, der nur gewährt werden kann, wenn eine entsprechende Kreditwürdigkeit nachgewiesen wird. Zusammen mit den notwendigen Formalitäten, wie dem Wechselkreditvertrag steht dem Wechselkredit nichts mehr im Wege.
Die Vorteile des Wechselkredits
Unternehmen nutzen den Wechselkredit in erster Linie, um die eigene Liquidität nicht in Gefahr zu bringen. Der Kunde bekommt sein Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt und um die Zeit bis dahin überbrücken zu können bietet sich ein Wechselkredit von der Bank an. In vielen Branchen ist es nur so möglich, dass die laufenden Verpflichtungen ohne Verschiebungen eingehalten werden können.
Gerade Selbstständige und Freiberufler kennen das Problem, dass viele Kunden zu spät zahlen. Dadurch wird ein Kreislauf in Gang gesetzt, der zu großen Problemen führen kann. Mit einem Wechselkredit können diese Probleme gut aus dem Weg geschafft werden und den Kunden sofort zahlungsfähig machen. Die Beteiligten gehen dafür in die Haftung und nur so kann die Bank sicher sein, dass der Kredit umgehend ausgeglichen wird.
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