Die Zinsfestschreibung ist auch unter den Begriffen Sollzinsbindung oder Zinsbindung bekannt. Die Zinsfestschreibung gibt an, wie lange der Zinssatz festgelegt wird und abgezahlt werden muss. Das spielt bei einer Baufinanzierung oder auch einem normalen Ratenkredit eine wichtige Rolle. Jede Geschäftsbank gewährt dem Verbraucher die Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum einen festen Zinssatz zu erhalten, denn er dann auf die monatlichen Rückzahlungsraten aufgeschlagen wird. Ein Beispiel bietet sich bei der Baufinanzierung an, denn eine Baufinanzierung wird in der Regel für 10 bis 30 Jahre abgeschlossen. Die Banken können eine Zinsfestschreibung für diese Dauer anbieten. Das bedeutet, bei einer Dauer von 15 Jahren kann die Zinsfestschreibung bei 1,5% Jahreszins liegen. Der Verbraucher muss dann monatlich 1,5% Zinsen für die 15 Jahre zahlen. Das ist mit Hilfe der Zinsfestschreibung möglich.
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Der Nutzen der Zinsfestschreibung
Die Zinsfestschreibung hat für die Geschäftsbank aber auch für den Verbraucher einen großen Nutzen. Sie stellt für beide eine Art Sicherheit dar. Der Verbraucher bekommt mit der Zinsfestschreibung die Garantie, dass die Kreditraten genau geplant werden können. Auch wenn ein steigender Marktzins vorhanden ist oder eine unvorhergesehene Erhöhung geplant werden soll, mit der Zinsfestschreibung ist der Verbraucher von unvorhersehbaren hohen Kosten verschont. Er kann damit rechnen, dass die Monatsrate über die gesamte Laufzeit gleich bleibt und das Risiko minimieren, dass er seinen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann.
Aber auch die Bank hat einen Nutzen von der Zinsfestschreibung. Die Marktzinsen schwanken teilweise sehr stark. Aufgrund der Marktzinsen kann der Verlust der Bank bei der Vergabe von Krediten sehr hoch werden, aber mit der Zinsfestschreibung bekommt die Bank immer ihre Einnahmen. Jede Geschäftsbank finanziert sich immer von den Zinsen, die von den Verbrauchern gezahlt werden. Bei der Zinsfestschreibung kann die Bank also immer mit den Zinsen rechnen. Ist keine Zinsfestschreibung vorhanden, dann kann es zu Schwankungen kommen und im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Verlust.
Das variable Darlehen
Das Gegenteil zum Darlehen mit Zinsfestschreibung ist das variable Darlehen. Bei dieser Darlehensform wird der Zinssatz automatisch alle drei Monate angepasst. Grundsätzlich ist das nicht schlecht, denn bei fallenden Zinsen kann der Verbraucher profitieren und zahlt dementsprechend auch einen niedrigeren Zinssatz. Aber es birgt auch die Gefahr, dass die Zinsen zu steigen beginnen und somit muss der Verbraucher auch höhere Zinsen zahlen. Das kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen, denn der Verbraucher hat in erster Linie mit den Zinsen gerechnet, die bei Vertragsabschluss angegeben waren. Die variablen Darlehen bieten sich eher für Finanzierungen an, die eine geringe Laufzeit haben. Für eine Finanzierung über einen längeren Zeitraum, wie einer Baufinanzierung sollte immer mit einer Zinsfestschreibung gearbeitet werden.
Die Zinsfestschreibung und die Zinssatzauswirkung
Gerade bei der Baufinanzierung wird mit einer Zinsfestschreibung gearbeitet. Sie kann für die gesamte Laufzeit der Finanzierung festgelegt werden. Eine Baufinanzierung wird in der Regel entweder für
- 5 Jahre
- 10 Jahre
- 15 Jahre
- 20 Jahre
- 30 Jahre
festgelegt. Die Laufzeit wird überwiegend durch die Höhe des Darlehens und natürlich der monatlichen Abtragsrate bestimmt. Bei einer hohen Abtragsrate kann eine kürzere Laufzeit genommen werden, als bei einer geringen Abtragsrate. Die beste Laufzeit wird von Verbraucher zu Verbraucher unterschiedlich sein und hängt von den aktuellen Bauzinsen und den Zinsprognosen ab. Die Prognosen sagen entweder die Zinsen werden fallen oder steigen. Es gibt verschiedene Situationen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Zinsfestschreibung haben. Ein Punkt sind hohe Zinsen.
- Hohe Zinsen beim Vertragsabschluss deuten meist darauf hin, dass die Zinssätze in Zukunft sinken werden. In einem solchen Fall empfehlen Experten, dass der Verbraucher auf eine kurze Zinsfestbindung wert legt. 5 Jahre wäre hier eine gelungene Möglichkeit. Nach den 5 Jahren kann eine Anschlussfinanzierung in Angriff genommen werden und der Verbraucher kann von niedrigen Zinsen profitieren. Durch die niedrigen Zinsen wird auch das Darlehen günstiger und die Laufzeit wird sich verringern, denn die Abtragsrate wird gut auf die Darlehenssumme umgeschrieben.
- Niedrige Zinsen bei einem Vertragsabschluss deuten darauf hin, dass die Zinsen in Zukunft steigen können. Niedrige Zinsen können meist nicht noch tiefer sinken. In einem solchen Fall empfehlen Experten auf eine lange Zinsfestschreibung zu setzen. Der Vorteil liegt auf der Hand, denn mit einer langen Zinsfestschreibung profitiert der Verbraucher auch bei steigenden Zinsen von den niedrigen Zinsen bei Vertragsabschluss. Die Zinsen können für die gesamte Laufzeit nicht erhöht werden. Zudem ist eine solche Zinsfestschreibung ideal für eine Planungssicherheit. Gerade der Verbraucher kann mit der Zinsfestschreibung auch in Zukunft gut planen, denn es kommen keine absehbaren Erhöhungen oder Mehrzahlung vor.
Die Zinsfestschreibung und der Sollzins
Die Höhe des Sollzins hängt stark mit der Länge der Zinsfestschreibung zusammen. Je länger die Laufzeit der Zinsfestschreibung gewählt wird desto höher wird auch der Sollzins ausfallen. Der Grund dafür liegt im Risiko, das die Bank mit einer so langen Laufzeit eingeht. Das finanzielle Risiko ist bei einer 20-jährigen Laufzeit viel höher als bei einer 5-jährigen Laufzeit. Das Risiko lässt sich die Bank vom Verbraucher mit Hilfe der Sollzinsen gut bezahlen.
Das Sonderkündigungsrecht beim Darlehensvertrag
Die Dauer der Zinsfestschreibung kann in der Regel frei gewählt werden und wird vertraglich festgehalten. Aber in Bezug auf das Sonderkündigungsrecht spielt die Zinsfestschreibung keine Rolle. Jeder Verbraucher hat ein Sonderkündigungsrecht, das nach 10 Jahren in Kraft treten kann. Das Recht ist im BGB §489 festgehalten.
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,
2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
Nachdem der Darlehensvertrag eine Laufzeit von 10 Jahren erreicht hat, kann dieser gekündigt werden. Allerdings muss die Kündigung 6 Monate vor Ablauf der 10 Jahresfrist bei der Geschäftsbank eingereicht werden. Die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr verlangen, die ansonsten von dem Verbraucher getragen werden müsste. Die Kündigung kann auch durchgeführt werden, wenn die Zinsfestschreibung auf eine Dauer von 15 oder 20 Jahren festgelegt ist. Wichtig ist, dass der Verbraucher von seinem Sonderkündigungsrecht vollkommen kostenfrei Gebrauch machen kann. Die Geschäftsbank darf dem Verbraucher keine Gebühren oder zusätzlichen Kosten aufbürgen, nur weil er den Darlehensvertrag kündigt.
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